Neue Werte seit 1. Januar 2026
1. Januar 2026
Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde (2025: 12,82 €). Alle Rechner auf dieser Seite prüfen gegen den neuen Wert.
Quelle: BMAS – Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn · Zum Stundenlohnrechner
1. Januar 2026
Minijob-Grenze steigt auf 603 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet. Mit 13,90 € ergibt das 602,33 € – also ab 2026 603 € monatlich (2025: 556 €).
1. Januar 2026
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Die Entfernungspauschale steigt einheitlich auf 0,38 € ab Kilometer 1 – bisher galten 0,30 € für die Kilometer 1–20 und 0,38 € erst ab Kilometer 21. Unser Rechner kennt beide Zeiträume.
Quellen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, BMF: Das ändert sich 2026 · Zum Rechner · Ratgeber: Wer profitiert?
Neu auf dieser Seite – Oktober 2026
Neuer Ratgeber-Bereich
Fünf ausführliche Antworten auf Praxisfragen, jeweils mit durchgerechneten Beispielen und Gesetzesquellen: Pause bei genau 6 Stunden, steuerfreie Nacht- und Sonntagszuschläge, Urlaub beim Wechsel der Wochenarbeitstage, Resturlaub bei Kündigung zum 30. Juni und Pendlerpauschale 2026 vs. 2025. Alle im Ratgeber-Überblick.
Überstundenrechner: steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden werden jetzt getrennt erfasst, und der Rechner weist aus, welcher Teil der Auszahlung nach § 3b EStG steuerfrei bleibt. Ausprobieren
Arbeitszeitrechner: Warnungen nach Arbeitszeitgesetz
Der Rechner warnt jetzt direkt im Ergebnis, wenn eingegebene Zeiten gegen das ArbZG verstoßen: mehr als 10 Stunden am Tag, zu kurze Pausen, weniger als 11 Stunden Ruhezeit oder mehr als 48 Stunden in der Woche. Ausprobieren
Stundenzettel zum Herunterladen
Die Monatsansicht des Arbeitszeitrechners erzeugt einen Stundenzettel für den gewählten Monat – als CSV-Datei für Excel und als Druckansicht mit Unterschriftszeilen. Ausprobieren
Redaktionell überarbeitet
- Texte für Leser statt für Suchmaschinen: Überschriften und Absätze auf allen Rechnerseiten wurden in natürlichem Deutsch neu geschrieben; reine Keyword-Listen und Meta-Keywords wurden entfernt.
- Quellen an die Aussagen gerückt: Statt allgemeiner Linklisten verweisen einzelne Aussagen jetzt direkt auf die passende Gesetzesstelle oder Behördenseite (gesetze-im-internet.de, BMAS, BMF).
- Zahlen und Rechtsstände geprüft: Alle Rechner arbeiten mit den Werten von 2026 (Mindestlohn 13,90 €, Minijob-Grenze 603 €, Pendlerpauschale 0,38 €, TVöD-Sätze); veraltete oder unbelegte Aussagen wurden korrigiert oder entfernt.
- Einheitliche Adressen: Seiten sind jetzt auch ohne die Endung „.html“ erreichbar (z. B. /ueberstundenrechner); die bisherigen Adressen funktionieren unverändert weiter.
Hinweise auf Fehler oder Verbesserungsvorschläge nehmen wir über das Impressum entgegen.