Teilzeit-Gehalt berechnen
Schätzen Sie Ihr Netto in Teilzeit und sehen Sie im direkten Vergleich, wie sich Vollzeit auswirkt. Das Netto ist eine Schätzung für 2026 (EStG § 32a + SV 2026), keine Lohnsteuerbescheinigung. Für Minijob und Midijob nutzen Sie die Infos der Minijob-Zentrale. Was beim Wechsel der Wochenarbeitstage mit Ihrem Urlaub passiert, erklärt unser Ratgeber zum Urlaubsanspruch beim Wechsel.
Vollzeit und Teilzeit im Vergleich
Vollzeit (aktuell)
3.500 €
Brutto/Monat
2.345 €
Netto/Monat
Teilzeit (neu)
1.750 €
Brutto/Monat
1.345 €
Netto/Monat
Unterschied
-1.750 €
Brutto/Monat
-1.000 €
Netto/Monat
Wichtiger Hinweis
Bei 50% weniger Arbeitszeit erhalten Sie 57% Ihres Netto-Gehalts
Netto-Werte sind eine Schätzung für 2026 (EStG § 32a + SV 2026), keine Lohnsteuerbescheinigung. Durch progressive Besteuerung zahlen Sie bei Teilzeit weniger Steuern
Ihre Abzüge im Detail
Teilzeitrechner Jahresübersicht - Gehalt Teilzeit 2026
Vollzeit Jahresbrutto
42.000 €
Teilzeit Jahresbrutto
21.000 €
Vollzeit Jahresnetto
28.140 €
Teilzeit Jahresnetto
15.195 €
Zusätzliche Freizeit pro Jahr
+1.040 Stunden
entspricht 130 Vollzeit-Arbeitstagen à 8 Std.
Urlaubsanspruch
18 Tage (statt 30 Tage)
30 Tage × 3 ÷ 5 Arbeitstage · gesetzliches Minimum: 12 Tage
Wichtige Hinweise zur Teilzeitarbeit
Recht auf Teilzeit
Ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit >15 Mitarbeitern (gemäß § 8 TzBfG)
Kündigungsschutz
Gleicher Schutz wie Vollzeitbeschäftigte (vgl. § 4 TzBfG)
Rentenansprüche
Proportional reduzierte Rentenpunkte (Info: DRV Sozialversicherung)
Rückkehr zu Vollzeit
Kein automatisches Recht, abhängig von Vereinbarung (siehe § 9 TzBfG)
Brückenteilzeit
Befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht (ab 45 MA, § 9a TzBfG)
Verwandte Rechner
Stundenlohnrechner
Berechnen Sie Ihren Stundenlohn basierend auf Ihrem Gehalt und Ihrer Arbeitszeit.
Zum RechnerArbeitszeitrechner
Berechnen Sie Ihre tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit mit Pausen.
Zum RechnerUrlaubsrechner
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch und verwalten Sie Ihre freien Tage optimal.
Zum RechnerHäufig gestellte Fragen (FAQ)
Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit?
Ja, wenn Sie länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern beschäftigt sind, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit (gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Der Arbeitgeber kann nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Wie wirkt sich Teilzeit auf meine Rente aus?
Bei Teilzeitarbeit erwerben Sie proportional weniger Rentenpunkte. Arbeiten Sie z.B. 50% in Teilzeit, erhalten Sie auch nur 50% der Rentenpunkte eines Vollzeitbeschäftigten mit gleichem Gehalt (weitere Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung).
Was ist Brückenteilzeit?
Brückenteilzeit ist eine befristete Teilzeitarbeit mit garantiertem Rückkehrrecht zur vorherigen Arbeitszeit (geregelt im TzBfG). Sie gilt in Unternehmen mit in der Regel mehr als 45 Beschäftigten und kann zwischen 1 und 5 Jahren dauern.
Bleiben meine Urlaubstage bei Teilzeit gleich?
Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt bei Teilzeit erhalten, sofern Sie an gleich vielen Tagen arbeiten. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche reduziert sich der Urlaubsanspruch proportional.