Pendlerpauschale 2026 vs. 2025: Wer profitiert?

Seit 1. Januar 2026 gibt es 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Was die Änderung bei 10, 20 und 40 Kilometern konkret bringt – in Euro gerechnet.

Stand: Oktober 2026 · ca. 7 Minuten Lesezeit

Die kurze Antwort

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 waren es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 € und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Profitieren tun alle Pendler – bei einer 5-Tage-Woche sind das bis zu 352 € zusätzliche Werbungskosten pro Jahr. Relativ am stärksten gewinnen Kurzstreckenpendler. Nichts spürt dagegen, wer mit seinen gesamten Werbungskosten unter der Pauschale von 1.230 € bleibt.

Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat

Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Änderung so: „Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer“ (BMF: Das ändert sich 2026). Der aktuelle Gesetzestext steht in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

Zeitraum Kilometer 1–20 ab Kilometer 21
bis 2025 0,30 € 0,38 €
ab 2026 0,38 € 0,38 €

Die Grundregeln kurz erklärt

Rechenbeispiele: 2025 gegen 2026

Gerechnet wird mit 220 Arbeitstagen im Jahr bei einer 5-Tage-Woche – denselben Annahmen folgen die Beispiele des BMF.

Einfache Strecke 2025 2026 Mehr Werbungskosten
5 km 330 € 418 € +88 €
10 km 660 € 836 € +176 €
20 km 1.320 € 1.672 € +352 €
40 km 2.992 € 3.344 € +352 €

So rechnet die Tabelle (Beispiel 10 km): 2025: 220 Tage × 10 km × 0,30 € = 660 €. 2026: 220 × 10 × 0,38 € = 836 €. Differenz: 176 €. Die Werte für 10 und 20 km sowie die 418 € für 5 km nennt auch das BMF in seinen Beispielen zur Pendlerpauschale 2026. Beispiel 40 km: 2025: 220 × (20 km × 0,30 € + 20 km × 0,38 €) = 220 × 13,60 € = 2.992 €; 2026: 220 × 40 × 0,38 € = 3.344 €.

Werbungskosten sind keine Steuerersparnis

Vorsicht bei den Beträgen oben: Das sind zusätzliche Werbungskosten, kein Geld, das das Finanzamt erstattet. Die Pauschale senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Was tatsächlich bei Ihnen ankommt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab:

Mehr Werbungskosten bei 30 % Grenzsteuersatz bei 42 % Grenzsteuersatz
+176 € (10 km) ≈ 53 €/Jahr ≈ 74 €/Jahr
+352 € (20/40 km) ≈ 106 €/Jahr ≈ 148 €/Jahr

Und das gilt nur, wenn Ihre übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) bereits ausgeschöpft haben – die gleiche Voraussetzung, die das BMF seinen Beispielen voranstellt. Das Finanzamt zieht ohnehin mindestens die Pauschale von 1.230 € ab; erst jeder Euro darüber wirkt sich auf die Steuer aus.

Wer profitiert – und wer nicht

Was Sie für die Steuererklärung 2026 tun sollten

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