Die kurze Antwort
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 waren es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 € und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Profitieren tun alle Pendler – bei einer 5-Tage-Woche sind das bis zu 352 € zusätzliche Werbungskosten pro Jahr. Relativ am stärksten gewinnen Kurzstreckenpendler. Nichts spürt dagegen, wer mit seinen gesamten Werbungskosten unter der Pauschale von 1.230 € bleibt.
Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat
Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Änderung so: „Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer“ (BMF: Das ändert sich 2026). Der aktuelle Gesetzestext steht in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.
| Zeitraum | Kilometer 1–20 | ab Kilometer 21 |
|---|---|---|
| bis 2025 | 0,30 € | 0,38 € |
| ab 2026 | 0,38 € | 0,38 € |
Die Grundregeln kurz erklärt
- Absetzbar ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – nicht Hin- und Rückweg.
- Gezählt werden nur volle Kilometer und nur Tage, an denen Sie die Arbeitsstätte tatsächlich aufgesucht haben (Home-Office-Tage zählen nicht).
- Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere, aber verkehrsgünstigere Strecke kann angesetzt werden, wenn Sie sie regelmäßig nutzen.
- Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – also auch für Bahn, Bus, Rad oder Mitfahrgelegenheit.
- Es gilt ein Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr – außer Sie fahren mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen, dann ist die Pauschale unbegrenzt (alles § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, siehe Link oben).
Rechenbeispiele: 2025 gegen 2026
Gerechnet wird mit 220 Arbeitstagen im Jahr bei einer 5-Tage-Woche – denselben Annahmen folgen die Beispiele des BMF.
| Einfache Strecke | 2025 | 2026 | Mehr Werbungskosten |
|---|---|---|---|
| 5 km | 330 € | 418 € | +88 € |
| 10 km | 660 € | 836 € | +176 € |
| 20 km | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
| 40 km | 2.992 € | 3.344 € | +352 € |
So rechnet die Tabelle (Beispiel 10 km): 2025: 220 Tage × 10 km × 0,30 € = 660 €. 2026: 220 × 10 × 0,38 € = 836 €. Differenz: 176 €. Die Werte für 10 und 20 km sowie die 418 € für 5 km nennt auch das BMF in seinen Beispielen zur Pendlerpauschale 2026. Beispiel 40 km: 2025: 220 × (20 km × 0,30 € + 20 km × 0,38 €) = 220 × 13,60 € = 2.992 €; 2026: 220 × 40 × 0,38 € = 3.344 €.
Werbungskosten sind keine Steuerersparnis
Vorsicht bei den Beträgen oben: Das sind zusätzliche Werbungskosten, kein Geld, das das Finanzamt erstattet. Die Pauschale senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Was tatsächlich bei Ihnen ankommt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab:
| Mehr Werbungskosten | bei 30 % Grenzsteuersatz | bei 42 % Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| +176 € (10 km) | ≈ 53 €/Jahr | ≈ 74 €/Jahr |
| +352 € (20/40 km) | ≈ 106 €/Jahr | ≈ 148 €/Jahr |
Und das gilt nur, wenn Ihre übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) bereits ausgeschöpft haben – die gleiche Voraussetzung, die das BMF seinen Beispielen voranstellt. Das Finanzamt zieht ohnehin mindestens die Pauschale von 1.230 € ab; erst jeder Euro darüber wirkt sich auf die Steuer aus.
Wer profitiert – und wer nicht
- Kurzstreckenpendler (bis 20 km) profitieren relativ am stärksten. Bei 10 km steigen die ansetzbaren Kosten um fast 27 % (von 660 auf 836 €), bei 20 km ebenfalls um rund 27 %. Grund: Die ersten 20 Kilometer waren bisher mit nur 30 Cent abgedeckt – genau hier greift die Erhöhung.
- Fernpendler bekommen absolut dasselbe, relativ weniger. Bei 40 km sind es ebenfalls +352 €, das entspricht aber nur knapp 12 % mehr. Die ehemals „belohnte“ Teilstrecke ab Kilometer 21 gab es ja schon zu 38 Cent.
- Wer unter der Werbungskostenpauschale bleibt, spürt nichts. Beispiel: 5 km Arbeitsweg und keine weiteren Werbungskosten – 2026 sind 418 € ansetzbar, aber die 1.230 €-Pauschale ist ohnehin höher und günstiger. Die Steuerlast ändert sich nicht.
- ÖPNV-Pendler mit sehr langen Strecken sollten den Höchstbetrag prüfen. Ohne eigenes Kraftfahrzeug sind maximal 4.500 € absetzbar – bei 220 Arbeitstagen und 38 Cent ist der Deckel ab rund 54 km einfacher Entfernung erreicht. Mit eigenem Auto gilt er nicht.
Was Sie für die Steuererklärung 2026 tun sollten
- Notieren Sie Ihre tatsächlichen Arbeitstage im Büro – Home-Office-Tage zählen nicht für die Entfernungspauschale.
- Prüfen Sie, ob Sie mit allen Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice-Pauschale, Beiträge) über 1.230 € kommen. Nur dann lohnt das Eintragen überhaupt.
- Bei Umzug oder Arbeitsplatzwechsel im Jahr: Zeitabschnitte getrennt rechnen.
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