Urlaubstage berechnen - Vollzeit, Teilzeit & Minijob
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Gesetzliche Regelungen
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Mindestanspruch: 20 Tage bei 5-Tage-Woche
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6-Tage-Woche: 24 Tage Mindestanspruch
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Wartezeit: 6 Monate für vollen Anspruch
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Verfallsfrist: 31.03. des Folgejahres
Häufige Fragen
Wie wird Teilzeiturlaub berechnet?
Teilzeiturlaub wird anteilig nach den Arbeitstagen berechnet. Bei 3 Tagen/Woche beträgt der Mindestanspruch 12 Tage.
Was passiert bei Krankheit?
Krankheitstage zählen nicht als Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.
Kann Urlaub verfallen?
Urlaub verfällt grundsätzlich am 31.03. des Folgejahres, außer bei Krankheit oder betrieblichen Gründen. Detaillierte Informationen beim BMAS - Urlaubsrecht.
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Zum RechnerUrlaubsanspruch Minijob - Urlaubstage berechnen für geringfügig Beschäftigte
Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte (siehe Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaubsanspruch im Minijob richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Arbeitsstunden.
Urlaubsanspruch Minijob Berechnung:
- 5 Tage/Woche: Mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr
- 3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage (3/5 × 20 Tage)
- 2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage (2/5 × 20 Tage)
- 1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage (1/5 × 20 Tage)
Wichtig für Minijobber:
Bezahlter Urlaub im Minijob: Ja, Minijobber erhalten während des Urlaubs ihre normale Vergütung weitergezahlt.
Minijob ohne feste Arbeitszeit: Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zur Berechnung herangezogen.
DM Minijob Urlaub: Große Arbeitgeber wie DM gewähren oft mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub - informieren Sie sich im Arbeitsvertrag oder bei der BMAS - Arbeitsrecht. Bei Fragen zu Arbeitnehmerrechten kontaktieren Sie ver.di - Urlaub & Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch Teilzeit - Berechnung für verschiedene Arbeitszeiten
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit wird anteilig nach den Arbeitstagen berechnet. Die Anzahl der Arbeitsstunden ist dabei unerheblich - entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche.
4-Tage-Woche Urlaubsanspruch
Bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub:
24 Tage
Formel: 4/5 × 30 = 24
Teilzeit 30 Stunden (5 Tage)
Bei 5-Tage-Woche:
30 Tage
Voller Anspruch trotz reduzierter Stunden
Teilzeit 20 Stunden (3 Tage)
Bei 3-Tage-Woche:
18 Tage
Formel: 3/5 × 30 = 18
Urlaubstage berechnen Formel für Teilzeit:
Urlaubsanspruch = (Arbeitstage pro Woche / 5) × Jahresurlaub bei Vollzeit
Beispiel: 3 Arbeitstage/Woche bei 25 Tagen Vollzeiturlaub = (3/5) × 25 = 15 Urlaubstage
Urlaubsabgeltung Rechner - Resturlaub bei Kündigung berechnen
Urlaubsabgeltung berechnen:
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss nicht genommener Urlaub finanziell ausgeglichen werden. Die Urlaubsabgeltung wird wie folgt berechnet:
Urlaubsabgeltung = (Bruttogehalt / Arbeitstage im Monat) × offene Urlaubstage
- Anteiliger Urlaubsanspruch für gearbeitete Monate
- Abzüglich bereits genommener Urlaubstage
- Auszahlung mit der letzten Gehaltsabrechnung
Resturlaub berechnen:
Der Resturlaub ergibt sich aus dem Jahresurlaub abzüglich der bereits genommenen Urlaubstage:
Verfallsfristen beachten:
- • Urlaub verfällt grundsätzlich am 31.03. des Folgejahres (gemäß § 7 BUrlG)
- • Bei Krankheit: Verlängerung um 15 Monate möglich (siehe BMAS - Urlaubsrecht)
- • Elternzeit: Urlaubsanspruch bleibt bestehen (Details beim BMFSFJ - Elternzeit)
Tipp: Nutzen Sie unseren Urlaubsrechner zur genauen Berechnung Ihrer Urlaubsabgeltung bei Kündigung.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland 2025
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):
- §3 BUrlG: Mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
- 5-Tage-Woche: Umgerechnet 20 Arbeitstage Mindesturlaub
- Wartezeit: Voller Anspruch nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Besondere Regelungen:
- Jugendliche: Erhöhter Urlaubsanspruch nach JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz
- Schwerbehinderte: 5 zusätzliche Urlaubstage (Details im SGB IX)
- Sonderurlaub: Regelungen für Hochzeit, Geburt, Todesfall beim BMAS - Arbeitszeit
- Tarifverträge: Oft deutlich mehr als gesetzlicher Mindesturlaub (Infos bei DGB - Arbeitszeit & Urlaub)