Urlaubsrechner 2025 - Urlaubsanspruch berechnen

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch, Urlaubstage bei Teilzeit und Minijob, Resturlaub und Urlaubsabgeltung bei Kündigung. Für 4-Tage-Woche, 5-Tage-Woche und 6-Tage-Woche. Ideal kombiniert mit unserem Arbeitszeitrechner und Teilzeitrechner.

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Urlaubstage berechnen - Vollzeit, Teilzeit & Minijob

Berechnung nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei 5-Tage-Woche, 24 Tage bei 6-Tage-Woche (gemäß BUrlG). Weitere Infos beim BMAS - Urlaub)

Besondere Umstände (optional)

Gesetzliche Regelungen

  • Mindestanspruch: 20 Tage bei 5-Tage-Woche
  • 6-Tage-Woche: 24 Tage Mindestanspruch
  • Wartezeit: 6 Monate für vollen Anspruch
  • Verfallsfrist: 31.03. des Folgejahres

Häufige Fragen

Wie wird Teilzeiturlaub berechnet?

Teilzeiturlaub wird anteilig nach den Arbeitstagen berechnet. Bei 3 Tagen/Woche beträgt der Mindestanspruch 12 Tage.

Was passiert bei Krankheit?

Krankheitstage zählen nicht als Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

Kann Urlaub verfallen?

Urlaub verfällt grundsätzlich am 31.03. des Folgejahres, außer bei Krankheit oder betrieblichen Gründen. Detaillierte Informationen beim BMAS - Urlaubsrecht.

Verwandte Rechner

Urlaubsanspruch Minijob - Urlaubstage berechnen für geringfügig Beschäftigte

Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte (siehe Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaubsanspruch im Minijob richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Arbeitsstunden.

Urlaubsanspruch Minijob Berechnung:

  • 5 Tage/Woche: Mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr
  • 3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage (3/5 × 20 Tage)
  • 2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage (2/5 × 20 Tage)
  • 1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage (1/5 × 20 Tage)

Wichtig für Minijobber:

Bezahlter Urlaub im Minijob: Ja, Minijobber erhalten während des Urlaubs ihre normale Vergütung weitergezahlt.

Minijob ohne feste Arbeitszeit: Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zur Berechnung herangezogen.

DM Minijob Urlaub: Große Arbeitgeber wie DM gewähren oft mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub - informieren Sie sich im Arbeitsvertrag oder bei der BMAS - Arbeitsrecht. Bei Fragen zu Arbeitnehmerrechten kontaktieren Sie ver.di - Urlaub & Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch Teilzeit - Berechnung für verschiedene Arbeitszeiten

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit wird anteilig nach den Arbeitstagen berechnet. Die Anzahl der Arbeitsstunden ist dabei unerheblich - entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche.

4-Tage-Woche Urlaubsanspruch

Bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub:

24 Tage

Formel: 4/5 × 30 = 24

Teilzeit 30 Stunden (5 Tage)

Bei 5-Tage-Woche:

30 Tage

Voller Anspruch trotz reduzierter Stunden

Teilzeit 20 Stunden (3 Tage)

Bei 3-Tage-Woche:

18 Tage

Formel: 3/5 × 30 = 18

Urlaubstage berechnen Formel für Teilzeit:

Urlaubsanspruch = (Arbeitstage pro Woche / 5) × Jahresurlaub bei Vollzeit

Beispiel: 3 Arbeitstage/Woche bei 25 Tagen Vollzeiturlaub = (3/5) × 25 = 15 Urlaubstage

Urlaubsabgeltung Rechner - Resturlaub bei Kündigung berechnen

Urlaubsabgeltung berechnen:

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss nicht genommener Urlaub finanziell ausgeglichen werden. Die Urlaubsabgeltung wird wie folgt berechnet:

Urlaubsabgeltung = (Bruttogehalt / Arbeitstage im Monat) × offene Urlaubstage
  • Anteiliger Urlaubsanspruch für gearbeitete Monate
  • Abzüglich bereits genommener Urlaubstage
  • Auszahlung mit der letzten Gehaltsabrechnung

Resturlaub berechnen:

Der Resturlaub ergibt sich aus dem Jahresurlaub abzüglich der bereits genommenen Urlaubstage:

Verfallsfristen beachten:

  • • Urlaub verfällt grundsätzlich am 31.03. des Folgejahres (gemäß § 7 BUrlG)
  • • Bei Krankheit: Verlängerung um 15 Monate möglich (siehe BMAS - Urlaubsrecht)
  • • Elternzeit: Urlaubsanspruch bleibt bestehen (Details beim BMFSFJ - Elternzeit)

Tipp: Nutzen Sie unseren Urlaubsrechner zur genauen Berechnung Ihrer Urlaubsabgeltung bei Kündigung.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland 2025

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):

  • §3 BUrlG: Mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
  • 5-Tage-Woche: Umgerechnet 20 Arbeitstage Mindesturlaub
  • Wartezeit: Voller Anspruch nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

Besondere Regelungen: